An das Landratsamt Schwandorf
- Sgb. Sozialwesen -
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Antrag/Formular für die Geltendmachung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bitte vor der Inanspruchnahme der Leistung und für jedes Kind separates Formular ausfüllen
Bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Sonstige
An das Jobcenter
im Landkreis Schwandorf
Wackersdorfer Straße 4
92421 Schwandorf
Eingangs-
stempel

I.  Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller

Name
Geburtsdatum
Telefon-Nr.
Straße, Hausnummer
Geldinstitut
Kontoinhaber/in
BIC
IBAN
Bisher werden folgende Leistungen bezogen
LRA SAD Stand 23-11-2020
Sozialhilfe_100_6
BG-Nr.
Vorname
PLZ, Ort
(Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids beigeben!)

II. Angaben zur Person, für die Leistungen beantragt werden

Name
Geburtsdatum
Name und Anschrift der Schule / Kindertageseinrichtung / Tagespflege
Ausbildungsvergütung wird
Vorname
Klasse
Machen Sie bitte ergänzende Angaben im Abschnitt IV dieses Antrags. Bitte füllen Sie das Zusatzformular C1 aus und geben Sie es bei. Soweit Sie Unterlagen zum Lernförderbedarf (z. B. Zwischenzeugnis) selber beibringen, legen Sie diese bitte ebenfalls mit vor.
Legen Sie bitte ebenfalls ein formloses Angebot mit Preis und Bankverbindung der Person/des Instituts, welche(s) die Nachhilfe erteilen soll, bei!


















Machen Sie bitte ergänzende Angaben in Abschnitt V dieses Antrags!



einer Kindertageseinrichtung oder im Rahmen der Kindertagespflege
Machen Sie bitte ergänzende Angaben im Zusatzformular D !







LRA SAD Stand 23-11-2020
Sozialhilfe_100_6
(Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und die Teilnahme an Freizeiten)



III. Für die unter II. genannte Person beantrage ich Leistungen für:

Ist das Kind zum Stichtag 01.08. jünger als 7 Jahre oder älter als 14 Jahre, bitte den Schulbesuch durch eine Bescheinigung der Schule nachweisen!
Hierzu ist zwingend das                                        auszufüllen und beizugeben!
Zusatzformular B
Legen  Sie hierzu bitte das entsprechende Schreiben der  Schule /Kindertageseinrichtung (z. B. Elternbrief) mit vor, wenn sich aus diesem die Angaben, insbesondere die Kosten und die Bankverbindung, auf die eine Zahlung zu leisten ist, eindeutig ergeben und für den Fall, dass Zahlungen bereits geleistet wurden und erstattet werden sollen, einen Zahlungsnachweis. Ansonsten ist das Zusatzformular A beizufügen.




Kindertageseinrichtung
 gewählten Bildungsgangs

IV. Ergänzende Angaben zur Lernförderung

Leistungen nach § 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch - SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) durch das zuständige Jugendamt werden

V. Ergänzende Angaben zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung

Voraussetzung für die Übernahme von Kosten ist, dass die Mittagsverpflegung unter der Verantwortung der  Einrichtung angeboten, gemeinschaftlich ausgegeben und eingenommen wird.
Notwendig ist außerdem eine regelmäßige Einnahme. Eine unregelmäßige, nur gelegentliche Einnahme ist für die Förderung nicht ausreichend.
Bei Schülern, die das Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung (z. B. Hort) einnehmen, kann die Förderung außerdem nur erfolgen, wenn das Angebot auch in schulischer  Verantwortung erfolgt oder eine Kooperationsvereinbarung zwischen Schule und Tageseinrichtung besteht.







Die unter II. genannte Person ist zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung angemeldet und nimmt in der Regel wie folgt daran teil:
Tage pro Woche
Angabe der Wochentage (z. B. Montag bis Freitag)
Preis des Mittagessens
Euro
Euro
Anzahl der Tage
Ich bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben.
Die nachfolgenden Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.
Ich bin damit einverstanden, dass zur  Verkürzung des Verfahrens bei  Bedarf personenbezogene Daten bei den jeweiligen Sozialleistungsträgern (Jobcenter, Wohngeldstelle, Sozialhilfeverwaltung, Familienkasse) und den Leistungsanbietern eingeholt werden.
Ort, Datum
Unterschrift (bei minderjährigen / betreuten Personen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters / Betreuers)
LRA SAD Stand 23-11-2020
Sozialhilfe_100_6
Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für Antragsteller bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Landratsamt Schwandorf, Wackersdorfer Str. 80, 92421 Schwandorf, poststelle@landkreis-schwandorf.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a, c und e DSGV, § 60 SGB I, §§ 67 ff. SGB X, § 6b BKGG i. V. m.
§§ 28 ff. SGB II, § 7a BKGG, §§ 117 bis 129 SGB XII, Sozialhilfedatenabgleichsverordnung (SozhiDAV),
§ 93 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1b und § 93b Abgabenordnung (AO), § 9 Abs. 3 bis 5 AsylbLG, §12 AsylbLG.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Schwandorf, den Sie unter datenschutz@landkreis-schwandorf.de erreichen können.

Für Antragsteller bei Bezug von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld
Verantwortlich für die Verarbeitung dieser Daten ist das Jobcenter im Landkreis Schwandorf, Wackersdorfer Str. 4, 92421 Schwandorf, Jobcenter-LK-Schwandorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de. Die Daten werden erhoben, um den Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Verarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c DSGV in Verbindung mit §§ 67 ff SGB X,  §§ 28 ff. SGB II sowie spezialgesetzliche Regelungen.
Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder vom behördlichen Datenschutzbeauftragten des Jobcenters, den Sie ebenfalls unter der o.g. E-Mail erreichen können.